Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ballettschule „TANZACADEMY“
Kinder Tagestanzcamp „Summer Dance Camp“
Jeder Summer Dance Camp - TeilnehmerInn unterliegt der Schulordnung und hat den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.
Die Veranstalter haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Teilnehmer, beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten, haften für selbstverschuldete Schäden. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schadensansprüche von Teilnehmern oder Dritten. Bei Verletzungen beziehungsweise Unfällen muss die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen werden. Das Benützen der Schulinfrastruktur erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht keine Haftung für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände.
Die Teilnehmerzahl der einzelnen Camps ist begrenzt. Die Annahme der TeilnehmerInnen erfolgt nach zeitlichem Eintreffen der ordnungsgemäßen Anmeldung. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt erst nach Einlangen der gesamten Teilnahmegebühr. Die TANZACADEMY behält sich das Recht vor, der Tagescamp bei zu geringer Teilnehmeranzahl kurzfristig abzusagen.
Die ordnungsgemäße Anmeldung umfasst:
Das Einlangen des ausgefüllten Anmeldeformulars online auf: www.tanzacademy.at
oder per Post an
TANZACADEMY Innsbruck, Erlerstr. 1, 6020 Innsbruck
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Zahlung bis eine Woche nach Einlangen der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst mit Erhalt Ihrer Einzahlung gültig ist.
Ein Rücktritt erfolgt nur schriftlich per Mail.
Rücktrittskosten:
bis sechs Wochen vor Beginn des Camps: €50.—
bis zwei Wochen vor Beginn des Camps: €145.—
unter zwei Wochen: keine Erstattung der Camp Kosten.
Bei Unterbrechung oder Ausfall des Camps durch höhere Gewalt wird der Camp-Beitrag einbehalten.
Bei Absage des Camps durch die Veranstalter aus organisatorischen Gründen wird der volle Camp-Beitrag erstattet
Das Fernbleiben vom Tagescamp entbindet Teilnehmende nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung.
Sollten einzelne Teile des Vertragswerkes und seiner Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und seiner Bedingungen insgesamt nicht.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Innsbruck.